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Wer wird gefördert?

Junge Absolventinnen und Absolventen einer Berufsausbildung, die ihre Abschlussprüfung in einem anerkannten Ausbildungsberuf mit besser als "gut" (Durchschnittsnote mindestens 1,9) abgeschlossen haben und zum Zeitpunkt der Aufnahme in das Förderprogramm jünger als 25 Jahre sind. Eine Berufstätigkeit muss nachgewiesen werden.
Studentinnen und Studenten sind von der Förderung ausgenommen.


Was wird gefördert?


  • Fachbezogene berufliche Weiterbildung, sofern sie besonders anspruchsvoll ist;
  • Fach- oder berufsübergreifende Weiterbildung, die den beruflichen Horizont sinnvoll erweitert oder allgemeine berufliche Fähigkeiten vermittelt;
  • Weiterbildung, die der Persönlichkeitsentwicklung dient oder soziale Fähigkeiten vermittelt;
  • Weiterbildung, die zur aktiven Mitwirkung an beruflichen oder gesellschaftlichen Entwicklungen beiträgt.



 

Dauer und Umfang der Förderung


Die Stipendiatin / der Stipendiat wird über maximal drei Jahre mit bis zu € 1.700,- pro Jahr, insgesamt maximal € 5.100,-, gefördert. Ein Eigenanteil von 20 %, höchstens € 180,- pro Maßnahme, ist von den Stipendiaten zu tragen.

Zur Abklärung Ihrer persönlichen Voraussetzung für eine mögliche Förderung wenden Sie sich bitte an:
  • Dr. Thorben Schyma, Telefon 0421/328492

     
oder an die
  • Handelskammer Bremen, Frank-D. Lutz, Telefon 0421/3637-282




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