Weiterbildung finanzieren
Fördermöglichkeiten im Land Bremen
Sie möchten sich gerne fort- oder weiterbilden und wissen nicht, wie Sie die Qualifizierung bezahlen sollen? Welche Förderung für Sie möglich ist, hängt von der jeweiligen Qualifizierung (Seminar, Kurs, Lehrgang zum beruflichen Aufstieg u.a.) und den jeweiligen Förderbedingungen ab. Die wichtigsten Förderprogramme haben wir für Sie auf den folgenden Seiten zusammengestellt.
Rufen Sie uns unter der Telefonnummer 0421/36 325-0 an und lassen Sie sich über die unterschiedlichen Möglichkeiten der Finanzierung von beruflicher Weiterbildung informieren und beraten oder vereinbaren Sie einen Termin.
Aufstiegs-BAföG
Was ist das Aufstiegs-BAföG?
Zum 01.08.2016 wurde aus dem „Meister-BAföG“ das „Aufstiegs-BAföG“. Dieses unterstützt die berufliche Aufstiegsfortbildung finanziell. Das Gesetz ist ein umfassendes Förderinstrument für die berufliche Fortbildung – grundsätzlich in allen Berufsbereichen. Und zwar unabhängig davon, ob sie in Vollzeit oder Teilzeit durchgeführt wird.
Wer wird gefördert?
Alle Personen, die eine Fortbildung im kaufmännischen oder gewerblichtechnischen Bereich oder dergleichen besuchen, können sich auf Antrag eine Aufstiegsfortbildung über das Aufstiegs-BAföG fördern lassen. Die Antragsteller dürfen in der Regel in der Vergangenheit noch kein Aufstiegs-BAföG beantragt
haben (ausnahmsweise kann auch eine zweite Förderung erfolgen). Zuvor selbst oder über Dritte finanzierte Fortbildungen sind nicht förderschädlich.
Welche Leistungen gibt es?
Bei Vollzeit- und Teilzeitmaßnahmen ist zur Finanzierung der Lehrgangs- und Prüfungsgebühren ein einkommens- und vermögensunabhängiger Fortbildungsbeitrag in Höhe der tatsächlich anfallenden Gebühren, höchstens jedoch 15.000 € vorgesehen. Er besteht aus einem Zuschuss in Höhe von 40 % und aus einem zinsgünstigen Bankdarlehen. Bei Bestehen der Prüfung wird ein Erlass von 40 % auf das Restdarlehen gewährt. Alle Darlehen sind während der Fortbildung und während einer anschließenden Karenzzeit von zwei Jahren zins- und tilgungsfrei.
Wie wird die Förderung beantragt?
Die Förderungsanträge sind schriftlich an die nach Landesrecht zuständige Behörde zu richten. Die Förderung mit Unterhaltsbeiträgen erfolgt ab Fortbildungsbeginn, frühestens jedoch ab dem Antragsmonat. Sie sollte daher
rechtzeitig vor Beginn der Fortbildung beantragt werden. Der Fortbildungsbeitrag muss spätestens bis zum Ende der Fortbildung, bei mehreren in sich selbstständigen Abschnitten bis zum Ende des jeweiligen Fortbildungsabschnittes beantragt werden. Die Darlehen werden von der Kreditanstalt für Wiederaufbau ausgezahlt, wenn mit ihr hierüber ein gesonderter Darlehensvertrag abgeschlossen wird.
Wo wird der Antrag gestellt?
Zuständige Behörden für die Entgegennahme von Förderanträgen und die Beratung im Einzelfall sind in der Regel die kommunalen Ämter für Ausbildungsförderung bei den Kreisen und kreisfreien Städten am ständigen Wohnsitz des Antragstellers. Antragsteller mit erstem Wohnsitz in Niedersachsen oder Bremen stellen
den schriftlichen Antrag auf Förderung bei der NBank (Investitions- und Förderbank Niedersachsen).
weitere Informationen und Antragstellung:
Bildungsprämie/Prämiengutschein
Was ist die Bildungsprämie?
Die Bildungsprämie ist ein Gutschein zur Ermäßigung der Kurs- oder Prüfungsgebühr um 50%, maximal € 500
Wann und wozu kann der Prämiengutschein genutzt werden?
Pro Person kann pro Kalenderjahr ein Prämiengutschein zur individuellen beruflichen Weiterbildung ausgestellt werden. Die Fortbildung darf noch nicht begonnen haben.
Wer kann einen Prämiengutschein erhalten?
- Erwerbstätige in Deutschland, die befugt sind in Deutschland zu arbeiten und durchschnittlich mindestens 15 Std./Woche erwerbstätig sind
- Beschäftigte während der Mutterschutzfrist, in Elternzeit oder Pflegezeit
- ArbeitnehmerInnen und Selbstständige, deren Erwerbseinkommen trotz der Mindestarbeitszeit unter den Regelleistungen der Grundsicherung liegt und die daher zu Ihrem Erwerbseinkommen aufstockende Leistungen nach SGB II erhalten
Wer erhält keinen Prämiengutschein?
Beschäftigte in öffentlich geförderten Beschäftigungsverhältnissen (ALG-I/ALG-II), Schüler, Studierende, Auszubildende, Praktikanten, Rentner, Ruheständler, Zivil- und Wehrdienstleistende, Au pair, Referendare, Volontäre
So erhalten Sie einen Prämiengutschein:
- Vereinbaren Sie mit Frau Hanna Reisch einen Beratungstermin unter hanna.reisch@vhs-bremen.org. Die eingehenden Mails werden nach Eingangsdatum bearbeitet. Sie können sich auch an die Beratungsstellen in Bremerhaven oder im niedersächsischen Umland wenden. Diese finden Sie auf der Website www.bildungspraemie.info unter dem Link „Beratungsstellen“.
- Bringen Sie zum Termin folgende Unterlagen mit: einen gültigen Personalausweis, einen Beschäftigungsnachweis, zum Beispiel Ihren Arbeitsvertrag oder eine Gehaltsabrechnung, einen Einkommensnachweis, zum Beispiel einen Einkommensteuerbescheid oder eine Gehaltsabrechnung
Achtung: Der Gutschein ist ab Ausstellungsdatum 6 Monate gültig. Innerhalb dieses Zeitraums muss die Weiterbildung beginnen.
Ansprechpartner:
- Hanna Reisch (Beraterin)
- Arbeitnehmerkammer (dienstags + mittwochs)
- Bürgerstraße 1 · 28195 Bremen
- 0421/36 301-432
- hanna.reisch@vhs-bremen.org