gepr. Wirtschftsfachwirt/in

Als gepr. Wirtschaftsfachwirte sind Sie befähigt in Unternehmen und Wirtschaftsorganisationen unterschiedlicher Größe und Branchenzugehörigkeit sowie in verschiedenen Bereichen und Tätigkeitsfeldern eines Betriebes Sach-, Organisations- und Führungsaufgaben zu übernehmen.

Arbeitsgebiete und Aufgaben

Als gepr. Wirtschaftsfachwirt/in können Sie
  • den Wertschöpfungsprozess und die damit verbundenen Aufgabenstellungen und Probleme wahrzunehmen, analysieren und einer zielorientierten Lösung zuführen
  • unter Berücksichtigung wirtschaftlicher und rechtlicher Aspekte Geschäftsprozesse und Projekte eigenverantwortlich und selbstständig bewerten, planen und durchführen
  • sich auf verändernde Methoden und Systeme in den Wertschöpfungs- und Geschäftsprozessen flexibel einstellen sowie den technisch-organisatorischen Wandel im Unternehmen mitgestalten
  • anhand einer zielorientierten Führung, Kooperation und Kommunikation Geschäftsprozesse und Projekte nach innen und außen gestalten, moderieren und kontrollieren

Berufliche Qualifikation:

Geprüfte Wirtschaftsfachwirte verfügen über Kenntnisse, Fertigkeiten und Erfahrungen, die sie in der Regel durch eine einschlägige Berufsausbildung und mehrjährige Berufserfahrung erworben haben. Zur Wahrnehmung ihrer oben beschriebenen Aufgaben verfügen sie über folgende Qualifikationen:
Wirtschaftsbezogene Qualifikationen
  • Volks- und Betriebswirtschaft
  • Rechnungswesen
  • Recht und Steuern
  • Unternehmensführung
Handlungsspezifische Qualifikationen
  • Betriebliches Management
  • Investition, Finanzierung, betriebliches Rechnungswesen und Controlling
  • Logistik
  • Marketing und Vertrieb
  • Führung und Zusammenarbeit

Voraussetzungen:

Zur Teilprüfung „Wirtschaftsbezogene Qualifikationen“ wird zugelassen, wer Folgendes nachweist:

  • eine dreijährige anerkannte kaufmännische oder verwaltende Ausbildung oder
  • eine sonstige dreijährige anerkannte Ausbildung und ein Jahr Berufspraxis oder
  • eine sonstige anerkannte Ausbildung und zwei Jahre Berufspraxis oder
  • eine eine dreijährige Berufspraxis

Zur Teilprüfung „Handlungsspezifische Qualifikationen“ wird zugelassen, wer Folgendes nachweist:

  • eine abgelegte Teilprüfung „Wirtschaftsbezogene Qualifikationen“ und
  • ein weiteres Berufsjahr

Termine:

Prüfung bei der IHK:

Unterrichtszeiten:

Gebühren:

Förderung:

Ort:

Weitere Informationen und Beratung: