Teilnahmebedingungen bei Bildungsveranstaltungen
Für die Teilnahme an Bildungsveranstaltungen des Bildungszentrums der Wirtschaft im Unterwesergebiet e. V. (BWU) gelten – soweit nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart worden ist – die nachfolgenden Bestimmungen:
§ 1 Anmeldebestätigung, Teilnahmevertrag
(1) Mit der schriftlichen Bestätigung einer Anmeldung kommt ein Teilnahmevertrag zustande.
(2) Ein Rechtsanspruch auf die Bestätigung einer Anmeldung besteht nicht.
(3) Zeitliche und örtliche Änderungen gegenüber der Ankündigung sind vorbehalten. Das BWU kann von dem Teilnahmevertrag zurücktreten, wenn die Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht ist bzw. durch Rücktritte nach § 4 Absatz 1 wieder unterschritten wird.
§ 2 Zahlungsbedingungen
(1) Die Teilnahmepreise ergeben sich aus der Ankündigung der Veranstaltung (Veranstaltungsplan, Teilnehmerunterlagen, Anmeldeformular) in Verbindung mit dem Teilnahmevertrag.
(2) Teilnahmepreise werden grundsätzlich 14 Tage vor Beginn der Veranstaltung vollständig fällig. Die Zahlung erfolgt durch eine fristgerechte Überweisung.
(3) Wenn sich eine Bildungsveranstaltung über mehr als
drei Monaten erstreckt, kann Ratenzahlung vereinbart werden. Das BWU kann die Gewährung der Ratenzahlung generell oder im Einzelfall von Bedingungen und der Einhaltung von Auflagen abhängig machen.
§ 3 Rücktrittsbestimmungen für Teilnehmer
(1) Der Rücktritt von einer Bildungsveranstaltung oder Prüfung vor deren Beginn bedarf der Schriftform. Entscheidend, auch für die Einhaltung der Fristen, ist der Eingang beim BWU.
(2) Kostenpflichtiger Rücktritt:
- Erfolgt bei Bildungsveranstaltungen aller Art die Abmeldung später als 14 Tage vor Kursstart, ist eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von 20 % der ausgewiesenen Gebühren, höchstens jedoch ein Betrag von 50,00 € fällig.
- Bei Abmeldung später als 7 Tage vor Kursstart der Bildungsveranstaltungen ist der gesamte Teilnahmepreis zu entrichten.
- Bei Fernbleiben ohne schriftlichen Rücktritt ist stets der gesamte Teilnahmepreis zu entrichten.
(3) Für einzelne Veranstaltungen können andere Bestimmungen gelten, die jeweils mit der Anmeldung bekannt gegeben werden.
(4) Der Rücktritt von Inhouse-Seminaren ist bis 21 Tage vor Durchführung für den Auftraggeber kostenfrei und bedarf der schriftlichen Stornierung. Maßgeblich ist hierbei der Eingang der Stornierung beim BWU. Bei Absagen bis 7 Tage vor Durchführung wird eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von 50 % des Seminarbetrages erhoben; danach wird die volle Gebühr berechnet.
§ 4 Widerrufsrecht für Verbraucher
Verbrauchern im Sinne des § 13 BGB, die sich über Fernkommunikationsmittel (Briefe, Fax, online) anmelden, steht nachgenanntes gesetzliches Widerrufsrecht zu.
Widerrufsbelehrung:
Widerrufsrecht:
Sie können Ihre Vertragserklärung innerhalb von 14 Tagen ohne Angabe von Gründen mittels einer eindeutigen Erklärung widerrufen. Die Widerrufsfrist beginnt nach Erhalt dieser Belehrung in Textform, jedoch nicht vor Vertragsschluss und auch nicht vor Erfüllung unserer gesetzlichen Informationspflichten. Zur Wahrung der Widerrufsfrist genügt die rechtzeitige Absendung des
Widerrufs, wenn die Erklärung auf einem dauerhaften Datenträger (z. B. Brief, E-Mail, Telefax) erfolgt. Der Widerruf ist zu richten an: Bildungszentrum der Wirtschaft im Unterwesergebiet e. V., Schillerstraße 10, 28195 Bremen, Fax: 0421-32 35 36, E-Mail: seminar@bwu-bremen.de
Widerrufsfolgen:
Im Falle eines wirksamen Widerrufs sind die beiderseits empfangenen Leistungen zurückzugewähren. Sie sind zur Zahlung von Wertersatz für die bis zum Widerruf erbrachten Dienstleistungen verpflichtet, wenn Sie vor Abgabe der Vertragserklärung auf diese Rechtsfolge hingewiesen wurden und ausdrücklich zugestimmt haben, dass wir vor dem Ende der Widerrufsfrist mit der Ausführung der Gegenleistung beginnen. Besteht eine Verpflichtung zur Zahlung von Wertersatz, kann dies dazu führen, dass Sie die vertraglichen Zahlungsverpflichtungen für den Zeitraum bis zum Widerruf dennoch erfüllen müssen. Verpflichtungen zur Erstattung von Zahlungen müssen innerhalb von 14 Tagen erfüllt werden. Die Frist beginnt für Sie mit der Absendung Ihrer Widerrufserklärung, für uns mit deren Empfang.
Besondere Hinweise:
- Ihr Widerrufsrecht erlischt vorzeitig, wenn der Vertrag von beiden Seiten auf Ihren ausdrücklichen Wunsch vollständig erfüllt ist, bevor Sie Ihr Widerrufsrecht ausgeübt haben.
- Das Widerrufsrecht erlischt ebenso vorzeitig, wenn das BWU mit der Ausführung der Veranstaltung innerhalb der Widerrufsfrist mit Ihrer ausdrücklichen Zustimmung begonnen hat.
- Ende der Widerrufsbelehrung
§ 5 Rücktritt durch das BWU
(1) Erbringt das BWU aus einem in seinen Risikobereich fallenden Grunde die gesamte Bildungsveranstaltung nicht, z. B. bei Dozentenausfall, Unterrichtsausfall, Nichterreichen der Teilnehmerzahl etc., so entfällt die Verpflichtung zur Zahlung des Teilnahmepreises. Bereits gezahlte Gebühren werden erstattet. Ein weitergehender Schadenersatzanspruch ist ausgeschlossen.
(2) Erbringt das BWU aus einem in seinen Risikobereich fallenden Grunde einen Teil der Bildungsveranstaltung nicht, so verringert sich der Teilnahmepreis um den Betrag, der dem nicht erbrachten Teil entspricht. Ein weitergehender Schadenersatzanspruch ist ausgeschlossen.
(3) Absatz 2 gilt nicht, soweit der nicht erbrachte Teil der Bildungsveranstaltung durch anderweitige Mehrleistungen ausgeglichen wird sowie im Umfang von dem Teilnehmer eingeräumten Gebührenermäßigungen. Weiter gilt dies nicht für Ausfälle von Unterrichtsstunden infolge und nach Abschluss einer Prüfung sowie für Unterrichtsstundenausfälle, die ohne die vorgenannten Ausfälle 10 % der Gesamtunterrichtsstundenzahl nicht übersteigen.
§ 6 Kündigungsrecht seitens des Teilnehmers bei laufenden Veranstaltungen
(1) Ein Teilnehmer kann seine weitere Teilnahme an einer Bildungsveranstaltung, die sich über einen längeren Zeitraum als drei Monate erstreckt, unter Einhaltung einer Frist von 4 Wochen zum Quartalsende kündigen. Die Kündigung bedarf der Schriftform.
(2) Im Falle der Kündigung durch den Teilnehmer wird der Teilnahmepreis bis zum Ablauf der Kündigungsfrist berechnet. Dies gilt nicht für Veranstaltungen von kurzer Dauer wie Bildungsurlaube und Wochenendkurse.
§ 7 Kündigungsrecht des BWU bei laufenden Veranstaltungen
(1) Das BWU kann den Teilnahmevertrag bei Vorliegen eines wichtigen Grundes, z. B. bei
- Überschreiten der Höchstfehlzeit oder
- Nichtzahlung des fälligen Teilnahmepreises oder der Prüfungsgebühren oder
- aufgrund mangelnder Leistungen des Teilnehmers mit sofortiger Wirkung fristlos kündigen. Die Kündigung bedarf der Schriftform.
(2) Im Fall der Kündigung nach Absatz 1 verringert sich der Teilnahmepreis entsprechend § 4 und § 5.
§ 8 Nutzung Gäste-WLAN-Zugang
Das BWU ermöglicht dem Teilnehmer einen kostenlosen Zugang zum Gäste-WLAN. Hinsichtlich der Benutzung gelten die „Nutzungsbedingungen und Haftungsausschluss Gäste-WLAN-Zugang“. Sie können den Service nur nutzen, wenn Sie sich ausdrücklich mit den Nutzungsbedingungen einverstanden erklären. In jedem Fall sind die Teilnehmer durch die Inanspruchnahme des Gäste-WLAN-Zugangs an die Nutzungsbedingungen und den Haftungsausschluss gebunden.
§ 9 Haftung
(1) Das BWU haftet für von ihm verursachte Schäden im Rahmen der gesetzlichen Regelungen.
(2) Der Teilnehmer hat Personen- und Sachschäden unverzüglich schriftlich unter Angabe des Hergangs dem BWU zu melden.
§ 10 Erlass / Gutschein
(1) In Härtefällen (z. B. unverschuldetes Unglück) kann das BWU auf schriftlichen Antrag entscheiden, den Teilnahmepreis entweder
- durch Gutschein ganz oder teilweise zu erstatten oder
- ganz oder teilweise zu erlassen.
(2) Der Gutschein gilt für die Dauer von einem Jahr.
(3) Der Antrag ist spätestens innerhalb einer Ausschlussfrist von drei Monaten seit Eintritt des Härtefalls zu stellen.
§ 11 Datenschutz
Die Erhebung, Verarbeitung, Übermittlung oder Nutzung von Teilnehmerdaten ist nach den gesetzlichen Bestimmungen im Rahmen der Zweckbestimmung des Teilnahmevertrages unter Beachtung des Datenschutzes zulässig.
§12 Nebenabreden
Mündliche Nebenabreden bedürfen der schriftlichen Bestätigung.
§13 Salvatorische Klausel
Soweit einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam sind oder werden, wird dadurch die Wirksamkeit des Vertrages in seiner Gesamtform nicht berührt. Eine unwirksame Bestimmung ist gegebenenfalls durch eine sinngemäße wirksame Bestimmung zu ersetzen.
§14 Gerichtsstand
Die Rechtsbeziehungen der Vertragspartner aus oder im Zusammenhang mit dem Vertrag unterstehen dem Recht der Bundesrepublik Deutschland. Gerichtsstand für die Streitigkeiten ist Bremen.